Raucherdiskriminierung verstößt gegen die Verfassung
30. Juli 2008
Es ist immer wieder eine Freude zu sehen, dass zu mindestens die höchsten Gerichte dieses Landes die Rechte der Menschen in diesem Staate schützen. Denn genau hier sind immer wieder große Defizite von Seiten der Politik erkennbar. So verhielt es sich auch bis heute mit dem Gesetz zum Schutze der Nichtraucher. Natürlich ist es wichtig, dass Nichtraucher vor dem Passivrauchen geschützt werden. Allerdings darf man hier nicht, wie es zum Beispiel die Landesregierungen von Berlin und Baden-Württemberg getan haben, über das Ziel hinausschießen. Man sollte auch die Bedürfnisse mancher Nichtraucher in diesem Kontext nicht überbewerten, denn es geht auch immer um die Gleichbehandlung aller und dies spricht auch gegen eine Diskriminierung von Rauchern.
Raucher werden wie Hunde behandelt
Als Verfasser dieses Artikels, möchte ich vorab einräumen, dass auch ich Raucher bin. Allerdings hatte ich in meinem Umfeld nie Probleme. Denn natürlich akzeptiere ich die Bedürfnisse meiner Umwelt und man kann auch Mal im freien, zum Beispiel auf einem Balkon oder der Terrasse rauchen, darum geht es gar nicht. Es kann aber nicht sein, dass bei dieser breit gefächerten Gastronomielandschaft, wie man sie in Deutschland hat, man nicht die Möglichkeit hat, nach Feierabend gemütlich in der Eckkneipe, bei einem guten Glas Whisky eine Zigarre zu genießen. Wenn man dann, wie der Hund beim Metzger, vor der Tür bleiben muss, ist dies eine Diskriminierung von Rauchern und vor allem, und das hat das heutige Urteil aus Karlsruhe auch in allen Fällen bestätigt, ist es eine Einschränkung der Freiheit der Ausübung des Berufes, wie sie in Paragraph 12 der Verfassung verankert ist.
Es kann nicht sein, dass man als Inhaber eines Gastronomieunternehmens nicht nach kaufmännischen Aspekten handeln darf. Dies bedeutet, wenn man als Inhaber eines solchen Unternehmens, dies ohne Raucher betreiben möchte, muss man dies genauso tun dürfen, wie umgekehrt. Wenn man aber, wie vielfach geschehen, feststellt, dass es scheinbar keine riesige Menge an Nichtrauchen gibt, die plötzlich die endlich rauchfreien Gastronomiebetriebe stürmen, dafür aber die Raucher wegbleiben, muss man als Kaufmann dieser Entwicklung Rechnung tragen können. Genau dies hat heute in Karlsruhe nun auch der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) unter Vorsitz von Professor Hans-Jürgen Papier bestätigt und damit die landespolitischen Entscheidungen von zwei Bundesländern in ihre Schranken gewiesen. Dies geschah auch im Kontext zu Paragraph 3 des Grundgesetzes, denn natürlich darf es im Rahmen der hier verankerten Gleichbehandlung, auch keinen Unterschied zwischen Kneipen und Discotheken geben.
Klare politische Fehler
Gerade im zu letzt genannten Punkt, in dem es um eine Verfassungsbeschwerde einer Heilbronner Discothekenbetreiberin ging, stellt sich die Frage nachdem Wissensstand der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg. Denn, dass eine solche Ungleichbehandlung gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt, hätte den Machern der Gesetze bewusst sein müssen. War dem nicht so, stellt sich natürlich die Frage nach der Qualität der Arbeit der verantwortlichen Mitarbeiter. Ansonsten stellt sich die Frage, warum die Politik in Deutschland sowohl auf Länderebene, wie aber auch auf Bundesebene immer wieder versucht die Verfassung zu brechen oder zu beugen. Schließlich ist diese das höchste Gut dieses Landes. Leider muss man auch immer wieder feststellen, dass diese klaren politischen Fehler, in so gut wie allen Fällen, ohne große Auswirkungen für die verantwortlichen Personen bleiben, was natürlich zum nachahmen einlädt.
Natürlich weiß man, dass sich viele Nichtraucher immer wieder gerne auf andere europäische Staaten und die hier zum Teil noch härteren Gesetze berufen. Hier fallen einem dann spontan immer zwei Dinge ein. Zum einen, in anderen Ländern gibt es auch noch die Todesstrafe, ist dies nun ein Grund diese auch in Deutschland einzuführen? Zum anderen, hat man aber bei einigen Nichtrauchern auch immer das Gefühl, dass sehr viel Heuchelei in der ganzen Diskussion steckt, denn wenn es sie so gestört hatte, müssten sie nun zum Beispiel in Scharen in die Nichtrauchergastronomiebetriebe strömen, dann käme es wohl kaum zu den massiven Umsatzeinbußen in der Gastronomie. Dies geschieht vielfach aber nicht, was schon eine gewisse geistige Haltung erkennen lässt. Nichtraucher müssen geschützt werden, das ist unbestritten aber auch Raucher haben Rechte und diese müssen auch anerkannt werden. So etwas nennt sich Kompromiss und der muss nun nachdem BVG-Urteil bis zum 31.12.2009 gefunden werden.
Kategorie: Europa · Gesellschaft · Politik





























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